Erklärung des Heiligen Synods der Russischen Orthodoxen Kirche im Zusammenhang mit dem Übergriff des Patriarchats von Konstantinopel auf das kanonische Gebiet der Russischen Kirche
Die Erklärung wurde in der Sitzung des Heiligen Synods der Russischen Orthodoxen Kirche am 15. Oktober 2018 in Minsk beschlossen
Mit tiefem Schmerz hat der Heilige Synod der Russischen Orthodoxen Kirche die am 11. Oktober 2018 veröffentlichte Mitteilung des Patriarchats von Konstantinopel zu den Beschlüssen des Geweihten Synods des Patriarchats von Konstantinopel aufgenommen: über die Absicht, „der Ukrainischen Kirche die Autokephalie zu verleihen“; über die Eröffnung von „Stavropigien“ des Patriarchats von Konstantinopel in Kiev; über die „Rehabilitierung“ der Führer des ukrainischen Schismas und ihrer Anhänger im bischöflichen bzw. priesterlichen Stand“ und die „Wiederaufnahme ihrer Gläubigen in die kirchliche Gemeinschaft“; über den „Widerruf“ der synodalen Urkunde des Patriarchats von 1686 bezüglich der Übergabe der Metropolie von Kiev an das Patriarchat von Moskau.
Diese gesetzlosen Beschlüsse hat die Synode der Kirche von Konstantinopel unilateral gefasst, indem sie die Aufrufe der Ukrainischen Orthodoxen Kirche und der Gesamtheit der Russischen Orthodoxen Kirche ebenso wie die der brüderlichen Orthodoxen Landeskirchen, ihrer Vorsteher und Bischöfe zu einer panorthodoxen Erörterung der Frage ignorierte.
Die Aufnahme der kirchlichen Communio mit Schismatikern und zudem noch mit aus der Kirche Ausgestoßenen kommt dem Verfall ins Schisma gleich und wird durch die Kanones der Heiligen Kirche scharf verurteilt: „Wenn … ein Bischof, Priester, Diakon oder irgend jemand aus dem Klerus in Kommunion mit einem aus der Communio Ausgestoßenen tritt, so sei auch er selbst außerhalb der Communio der Kirche als jemand, der in der kirchlichen Ordnung Unruhe stiftet“ (Kanon 2 des Konzils von Antiochien; Kanones 10, 11 der Apostolischen Kanones).
Der Beschluss des Patriarchats von Konstantinopel über die „Wiederherstellung“ des kanonischen Status und die Aufnahme des aus der Kirche ausgestoßenen ehemaligen Metropoliten Filaret Denisenko in die Communio ignoriert eine Reihe konsequenter Beschlüsse der Bischofskonzilien der Russischen Orthodoxen Kirche, deren Rechtmäßigkeit außer Zweifel steht.
Mit Beschluss des Bischofskonzils der Ukrainischen Orthodoxen Kirche vom 27. Mai 1992 in Charkov wurde Metropolit Filaret (Denisenko) für die Nichterfüllung seiner Versprechen, die er beim vorangegangenen Bischofskonzil eidlich vor Kreuz und Evangelium gegeben hatte, von der Kiever Kathedra suspendiert und ihm die Zelebration untersagt.
Das Bischofskonzil der Russischen Orthodoxen Kirche bestätigte den Beschluss des Konzils von Charkov am 11. Juni 1992, enthob Filaret Denisenko seines Amtes und suspendierte ihn von allen Weihestufen mit folgenden Vorwürfen: „Brutales und arrogantes Verhalten gegenüber dem unterstellten Klerus, Diktatur und Erpressung (Tit. 1, 7-8; Apostelkanon 27); Erregung von Anstoß unter den Gläubigen durch sein Verhalten und Privatleben (Mt. 18,7; Kanon 3 des 1. Ökumenischen Konzils; Kanon 5 des 6. Ökumenischen Konzils); Eidesbruch (Apostelkanon 25); Öffentliche Verleumdung und Lästerung gegen das Bischofskonzil (Kanon 6 des 2. Ökumenischen Konzils); Vollziehung von liturgischen Handlungen, unter anderem Weihen, im Zustand der Suspendierung (Apostelkanon 28); Stiftung eines Schismas in der Kirche (Kanon 15 des Konzils von Konstantinopel von 861)“. Alle Weihen, die von Filaret seit dem 27. Mai 1992 im Zustand der Suspendierung gespendet wurden, sowie alle von ihm ausgesprochenen Sanktionen wurden für ungültig erklärt.
Wiederholten Aufrufen zur Umkehr zum Trotz setzte Filaret Denisenko seine schismatischen Aktivitäten auch nach der Aberkennung des Bischofsamtes fort, unter anderem auch auf dem kanonischen Gebiet anderer Landeskirchen. Mit Beschluss des Bischofskonzils der Russischen Orthodoxen Kirche von 1997 wurde er anathematisiert.
Die geschilderten Beschlüsse wurden von allen Orthodoxen Landeskirchen, auch der Kirche von Konstantinopel, anerkannt. Unter anderem schrieb der Heiligste Patriarch von Konstantinopel Bartholomaios am 26. August 1992 in Antwort auf einen Brief des Heiligsten Patriarchen von Moskau und der ganzen Rus’ Aleksij II. zur Suspendierung des Metropoliten von Kiev: „Unsere Heilige Große Kirche Christi anerkennt die Fülle der ausschließlichen Kompetenz Eurer Heiligsten Russischen Kirche in dieser Frage und akzeptiert synodal den Beschluss zum besagten Thema“.
Im Brief des Heiligsten Patriarchen Bartholomaios an den Heiligsten Patriarchen Aleksij II. vom 7. April 1997 über die Anathematisierung des Filaret Denisenko wird festgestellt: „Als wir von dem besagten Beschluss in Kenntnis gesetzt wurden, teilten wir dies dem Klerus unseres Ökumenischen Throns mit und baten ihn, im Weiteren keinerlei kirchliche Kommunio mit den erwähnten Personen zu haben“.
Jetzt hat das Patriarchat von Konstantinopel seine Position nach über zwei Jahrzehnten aus politischen Motiven geändert.
In seinem Beschluss, die Anführer des Schismas freizusprechen und ihren Klerus zu „legalisieren“, beruft sich die Synode der Kirche von Konstantinopel auf nichtexistierende „kanonische Privilegien des Patriarchen von Konstantinopel, Appellationen von Bischöfen und Klerikern aller autokephalen Kirchen entgegenzunehmen“. Die Ansprüche, wie sie gegenwärtig vom Patriarchen von Konstantinopel verwirklicht werden, fanden in der Fülle der Orthodoxen Kirche nie Unterstützung: sie entbehren der Grundlage in den heiligen Kanones und widersprechen direkt unter anderem dem 15. Kanon des Konzils von Antiochien: „Wenn irgendein Bischof… von allen Bischöfen jenes Gebiets verurteilt wird und sie alle einmütig ein Urteil gegen ihn aussprechen, so soll über einen Solchen von anderen Bischöfen keinesfalls geurteilt werden, der einmütige Beschluss der Bischöfe dieses Gebiets aber soll beständig sein“; sie widersprechen auch der Praxis der Beschlussfassung der Ökumenischen und der Landeskonzile und den Auslegungen anerkannter Kanonisten der Byzantinischen und neueren Zeit.
So schreibt Ioannis Zonaras: „Der [Patriarch] von Konstantinopel wird nicht als Richter über alle Metropoliten überhaupt anerkannt, sondern nur über die, die ihm unterstellt sind. Denn weder die Metropoliten von Syrien, noch die von Palästina, von Phönizien und von Ägypten werden gegen ihren Willen seinem Urteil unterzogen, sondern die Syrischen unterliegen dem Urteil des Patriarchen von Antiochien, die Palästinischen – dem von Jerusalem, die Ägyptischen aber werden von dem von Alexandrien geurteilt, von dem sie auch geweiht und dem sie unterstellt sind“.
Die Unmöglichkeit, einen in einer anderen Orthodoxen Landeskirche Verurteilten in die Kommunio aufzunehmen, bezeugt Kanon 116 (118) des Konzils von Karthago: „Wer, ausgeschlossen von der kirchlichen Communio, […] in Länder in Übersee vordringt, um dort in die Communio aufgenommen zu werden, unterliegt dem Ausschluß aus dem Klerus“. Dasselbe wird auch im kanonischen Sendschreiben des Konzils an Papst Coelestus bezeugt: „Die, welche in ihrer Diözese von der Communio ausgeschlossen sind, sollen nicht von Deiner Heiligkeit in die Communio aufgenommen werden. …Welche Angelegenheiten auch immer aufkommen, sie müssen an ihren jeweiligen Orten ausgetragen werden“.
Der ehrwürdige Nikodemos Agiorites interpretiert in seinem „Pedalion“, das eine maßgebliche Quelle des kirchenkanonischen Rechts der Kirche von Konstantinopel darstellt, den 9. Kanon des 4. Ökumenischen Konzils, indem er die falsche Auffassung vom Recht Konstantinopels, Appellationen aus anderen Kirchen zur Begutachtung entgegenzunehmen, ablehnt: „Der Vorsteher von Konstantinopel hat nicht das Recht, in Diözesen und Gebieten der anderen Patriarchate zu wirken, und dieser Kanon gibt ihm nicht das Recht, Appellationen zu jedwedem Thema in der Universalen Kirche anzunehmen…“ Der ehrwürdige Nikodemos zählt eine ganze Reihe von Argumenten auf, die diese Interpretation stützen, verweist auf die Praxis der Beschlussfassung der Ökumenischen Konzilien und kommt zu dem Schluss: „Gegenwärtig… ist der Vorsteher von Konstantinopel der erste, einzige und letzte Richter über die ihm unterstellten Metropoliten, nicht aber über die, welche den übrigen Patriarchen unterstellt sind. Denn der letzte und allgemeine Richter aller Patriarchen ist, wie wir gesagt haben, das Ökumenische Konzil und niemand sonst“. Aus dem Gesagten folgt, dass der Synod der Kirche von Konstantinopel nicht das kanonische Recht hat, die Gerichtsbeschlüsse, die vom Bischofskonzil der Russischen Orthodoxen Kirche gefasst wurden, aufzuheben.
Die Anmaßung, gerichtliche und andere Beschlüsse anderer Orthodoxer Landeskirchen aufzuheben, ist nur eine Form, in der sich eine neue, irrige Lehre äußert, die nun von der Kirche von Konstantinopel verkündet wird und dem Patriarchen von Konstantinopel die Rechte eines „Ersten ohne Gleiche“ (primus sine paribus) mit weltweiter Jurisdiktion einräumt. „Eine solche Sicht des Patriarchats von Konstantinopel auf die eigenen Rechte und Vollmachten tritt in unüberwindbaren Widerspruch mit der jahrhundertealten kanonischen Tradition, auf der das Dasein der Russischen Orthodoxen Kirche und der anderen Orthodoxen Landeskirchen gegründet ist“, warnte das Bischofskonzil der Russischen Orthodoxen Kirche im Jahre 2008 in seinem Dokument „Über die Einheit der Kirche“. Im selben Dokument rief das Konzil die Kirche von Konstantinopel dazu auf, „in Zukunft vor der panorthodoxen Begutachtung der aufgezählten Neuerungen Vorsicht walten zu lassen und von Schritten abzusehen, die die orthodoxe Einheit zu sprengen drohen. Das gilt insbesondere für Versuche, die kanonischen Territorien der Orthodoxen Landeskirchen zu revidieren“.
Der Akt von 1686, der das Verbleiben der Metropolie von Kiev im Bestand des Patriarchats von Moskau bestätigt und der vom Heiligsten Patriarchen Dionysios IV von Konstantinopel und der Heiligen Synode der Kirche von Konstantinopel unterschrieben ist, unterliegt keiner Revision. Der Beschluss seiner „Widerrufung“ ist kanonisch nichtig. Wäre dem nicht so, könnte jedes beliebige Dokument, das das kanonische Territorium und den Status einer Landeskirche bestimmt, annulliert werden, unabhängig von seinem Alter, seinem Ansehen und seiner allgemeinkirchlichen Anerkennung.
In der Synodalen Urkunde von 1686 und in den sie begleitenden Dokumenten ist keinerlei Rede von einer zeitlichen Begrenzung der Übergabe der Kiever Metropolie unter die Aufsicht des Moskauer Patriarchats, und ebensowenig davon, dass dieser Akt annulliert werden könne. Der Versuch der Bischöfe des Patriarchats von Konstantinopel, diesen Beschluss unter politischen und eigennützigen Gesichtspunkten 300 Jahre nach seinem Erlass zu revidieren, widerspricht dem Geist der Heiligen Kanones der Orthodoxen Kirche, die eine Möglichkeit etablierter und über einen langen Zeitraum hinweg unangefochtener kirchlicher Grenzen nicht zulassen. So lautet Kanon 129 (133) des Konzils von Karthago: „Wenn jemand… einen Ort einer konziliaren Einheit angefügt und im Laufe von drei Jahren darüber verfügt hat und ihm dies niemand streitig machte, so fordere diesen Ort niemand von ihm, wenn es in dieser dreijährigen Periode einen Bischof gab, dem es obläge, den Ort einzufordern, und der schwieg“. Kanon 17 des 4. Ökumenischen Konzils setzt eine dreißigjährige Frist für die mögliche konziliare Begutachtung von strittigen Zugehörigkeiten einzelner Kirchengemeinden fest: „Gemeinden in jeder Diözese sollen unverändert in der Befugnis der Bischöfe bleiben, denen sie angehören, insbesondere, wenn sie über sie im Laufe von dreißig Jahren einspruchslos verfügten und walteten“.
Ja, wie wäre auch die Aufhebung eines Beschlusses, der im Laufe von drei Jahrhunderten in Kraft war, möglich? Das bedeutete den Versuch, die gesamte auf den Beschluss folgende Geschichte der Entwicklung des kirchlichen Lebens als „nicht dagewesen“ zu betrachten. Das Patriarchat von Konstantinopel scheint nicht zu merken, dass die Metropolie von Kiev, deren Rückkehr in seinen Bestand jetzt behauptet wird, 1686 über ein deutlich von den heutigen Grenzen zu unterscheidendes und viel kleineres Gebiet verfügte. Die Metropolie von Kiev als solche beinhaltet in unseren Tagen die Stadt Kiev und mehrere angrenzende Gebiete. Der Großteil der Diözesen der Ukrainischen Orthodoxen Kirche aber, besonders im Osten und Süden des Landes, wurde erst innerhalb der autokephalen Russischen Kirche gegründet und hat sich als Ergebnis jahrhundertelanger missionarischer Hirtentätigkeit darin entwickelt. Die gegenwärtige Handlung des Patriarchats von Konstantinopel ist der Versuch, etwas zu beschlagnahmen, was ihm nie gehörte.
Der Akt von 1686 beendete eine zweihundertjährige Periode der erzwungenen Teilung in der jahrhundertelangen Geschichte der Russischen Kirche, die sich ungeachtet sich verändernder politischer Umstände stets als ein Ganzes betrachtete. Nach der Vereinigung mit der Russischen Kirche im Jahre 1686 kamen im Laufe von über dreihundert Jahren bei niemandem Zweifel darüber auf, dass die Orthodoxen in der Ukraine zur Herde der Russischen Kirche und nicht zum Patriarchat von Konstantinopel gehören. Und heute schätzt diese millionenfache Herde ihre Einheit mit der Kirche von ganz Russland und hält ihr die Treue, trotz des Drucks von äußeren antikirchlichen Kräften.
Der Versuch der Konstantinopler Patriarchie, das Schicksal der Ukrainischen Orthodoxen Kirche ohne ihre Zustimmung zu entscheiden, stellt eine unkanonische Einmischung in fremde kirchliche Gebiete dar. Die kirchliche Regel lautet: „Es soll beachtet werden in anderen Gebieten und überall in den Diözesen, dass niemand von den gottgeliebten Bischöfen seine Macht auf eine andere Diözese ausdehnen darf, … dass sie nicht die Kanones der Väter übertreten, dass nicht unter dem Vorwand einer geistlichen Handlung der Hochmut der weltlichen Macht gestärkt wird und wir nicht schrittweise und unbemerkt jene Freiheit verlieren, die uns durch sein Blut unser Herr Jesus Christus, der Befreier aller Menschen, gegeben hat“ (3. Ökumenisches Konzil – Kanon 8). Unter die Verurteilung dieses Kanons fällt auch die Entscheidung der Konstantinopler Patriarchie über die Errichtung ihrer „Stavropigien“ in Kiev in Abstimmung mit den säkularen Behörden, doch ohne Information und Zustimmung der kanonischen Kirchenleitung der Ukrainischen Orthodoxen Kirche.
Wenn die Konstantinopler Patriarchie sich heuchlerisch rechtfertigt mit dem Streben nach einer Wiederherstellung der Einheit der ukrainischen Orthodoxie, trägt sie mit ihren rücksichtslosen und politisch motivierten Entscheidungen zu einer noch größeren Spaltung bei und verschlimmert die Leiden der kanonischen Orthodoxen Kirche der Ukraine.
Die Aufnahme der Schismatiker und einer in einer anderen lokalen Kirche anathematisierten Person mit allen von ihnen geweihten „Bischöfen“ und „Klerikern“ in die Gemeinschaft ist ein Eindringen in andere kanonische Gebiete, ein Versuch, sich loszusagen von eigenen hisstorischen Entscheidungen und Verpflichtungen, – all dies führt das Konstantinopler Patriarchat aus dem Rahmen des kanonischen Bereiches heraus und macht es uns zu unserem großen Leid unmöglich, die eucharistische Gemeinschaft mit seinen Hierarchen, seinem Klerus und seinen Laien fortzusetzen. Von jetzt an und bis zur Absage des Konstantinopler Patriarchats von den von ihm getroffenen antikanonischen Entscheidungen ist für alle Geistlichen der Russischen Orthodoxen Kirche die Konzelebration mit Klerikern der Konstantinopler Kirche unmöglich und für Laien die Teilnahme an den Mysterien, die in ihren Kirchen vollzogen werden.
Der Übertritt von Bischöfen oder Klerikern aus der kanonischen Kirche zu den Schismatikern oder der Eintritt in eine eucharistische Gemeinschaft mit Letzteren stellt ein kanonisches Vergehen dar und führt automatisch zu entsprechenden Strafmaßnahmen.
Mit Kummer erinnern wir an die Vorhersage unseres Herrn Jesus Christus über die Zeiten der Verführung und der besonderen Leiden der Christen: „Und weil die Gesetzlosigkeit zunimmt, wird die Liebe bei vielen erkalten“ (Mt 24,12). Unter den Bedingungen einer so tiefen Zerstörung der Grundlagen der interorthodoxen Beziehungen und der vollständigen Missachtung der tausendjährigen Normen des kirchlich-kanonischen Rechts hält es der Heilige Synod der Russischen Orthodoxen Kirche für seine Pflicht, einzutreten für die Verteidigung der fundamentalen Grundlagen der Orthodoxie, für die Verteidigung der Heiligen Überlieferung der Kirche, die bedroht wird durch neue und fremde Lehren über die universale Macht des Ersten ihrer Vorsteher.
Wir rufen die Vorsteher und Heiligen Synoden der lokalen Orthodoxen Kirchen zur ordnungsgemäßen Bewertung der oben erwähnten antikanonischen Handlungen des Konstantinopler Patriarchats auf und zur gemeinsamen Suche nach Auswegen aus der schweren Krise, die den Leib der Einen, Heiligen, Katholischen und Apostolischen Kirche teilt.
Wir rufen auf zur allseitigen Unterstützung des Seligsten Metropoliten von Kiev und der Ganzen Ukraine Onufrij und der ganzen Fülle der Ukrainischen Orthodoxen Kirche in dieser für sie besonders schweren Zeit. Wir bitten um Stärkung ihrer gläubigen Kinder im mutigen Eintreten für die Wahrheit und die Einheit der kanonischen Kirche in der Ukraine.
Wir bitten die Erzhirten, den Klerus, die Mönche und Nonnen und die Laien der ganzen Russischen Orthodoxen Kirche, ihre Gebete für die Brüder und Schwestern des gleichen Glaubens in der Ukraine zu verstärken. Der Gebetsschutz der allheiligen Himmelskönigin, der ehrwürdigen Väter der Kiever Höhlen, des ehrwürdigen Iov von Pocaev, der Neumartyrer, Bekenner und aller Heiligen der Russischen Kirche sei mit uns allen.
Original: www.patriarchia.ru
Deutsche Übersetzung: Webseite der Berliner Diözese der Russischen Orthodoxen Kirche