Ordentliche Kirchengemeindeversammlung am 5.11.2017

Liebe Brüder und Schwestern! Am Sonntag, dem 5.11.2017 findet nach der Göttlichen Liturgie eine ordentliche Kirchengemeindeversammlung statt.

Tagesordnung:

1. Bericht des Pfarrers über die Tätigkeit der Gemeinde;
2. Bericht des Vorsitzenden der Revisionskommission;
3. Kurze Berichte der Mitglieder des Gemeindeaktivs;
4. Abstimmung über die Annahme des neuen Statuts der Kirchengemeinde z. hl. Nikolaus;
5. Wahl der Mitglieder des Gemeinderats und der Revisionskommission;
6. Sonstiges

Das neue Statut der Kirchengemeinde z. hl. Nikolaus in Wien ist am Kerzentisch in der Kathedrale einsehbar.

Mitteilung:
Stimmberechtigt bei der Kirchengemeindeversammlung sind alle volljährigen Mitglieder der Kirchengemeinde beiderlei Geschlechts.
Mitglieder der Kirchengemeinde sind die orthodoxen Gläubigen ohne Unterschied ihrer Nationalität und Staatsbürgerschaft, die die Jurisdiktion des Moskauer Patriarchats anerkennen, ihren Wohnsitz bzw. Aufenthalt im Amtsbereich der Kirchengemeinde haben und eine lebendige Verbindung mit der Kirchengemeinde unterhalten.
Der Erwerb der Mitgliedschaft erfolgt durch den Besuch der Gottesdienste, durch den Empfang der Sakramente oder durch eine andere Kontaktaufnahme mit der Kirchengemeinde und durch die Eintragung der Namen und Adressen der Mitglieder im Mitgliederverzeichnis durch den Kirchengemeinderat (§5. Abs. 4 und §3 Abs. 1, 2 des Statuts)